Zahnfehlstellungen können ein erhöhtes Kariesrisiko durch Nischenbildung und eine Fehlbelastung der Zähne beim Kauen bedingen. Störungen der Ästhetik, der Kaufunktion, Kiefergelenksprobleme
und Sprachstörungen sind weitere Probleme von Zahnfehlstellungen und Anomalien des Kieferknochens. In der Regel beginnt eine kieferorthopädische Behandlung in der Phase der größten
Knochenwachstumsprozesse, d. h. etwa zwischen dem 9. und 12. Lebensjahr. Durch das starke Knochenwachstum ist es hier nämlich möglich, Zahnbewegungen in den Knochen „einwachsen" zu lassen. Nur in
schweren Fällen von Gebissfehlstellungen wird schon vor dem 9. Lebensjahr mit der Behandlung begonnen. Durch die Krankenkassen werden kieferorthopädische Behandlungen nur bis zum 18. Lebensjahr
und nur ab einem bestimmten Schweregrad übernommen. Natürlich kann eine Behandlung auch nach dem 18. Lebensjahr oder bei nur sehr geringen Zahnfehlstellungen als Privatleistung durchgeführt
werden. Die Kosten übernimmt dann der Patient selbst.